Risikolebensversicherung


Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist die günstige Alternative für alle, denen es nicht um einen Sparprozess und eine Altersvorsorge geht, sondern um die Absicherung von Hinterbliebenen für den Fall des vorzeitigen Todes der Risikoperson. Oft zielt die Risikolebensversicherung auf ein konkretes Projekt ab, zum Beispiel eine Immobilienfinanzierung.

Vertragsbeteiligte

Neben dem Versicherungsnehmer, der Vertragspartner des Versicherers ist und die Beiträge zahlt, gibt es eine sogenannte Risikoperson oder Gefahrsperson – das ist derjenige, von dessen Leben der Eintritt des Versicherungsfalls und damit die Fälligkeit der Versicherungsleistung abhängt. Oft wird er auch, allerdings nicht ganz zutreffend, als Versicherter oder versicherte Person bezeichnet. In den meisten Fällen ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig auch die Risikoperson.

Wichtig ist, das Bezugsrecht für die Leistung klar zu regeln. “Gesetzliche Erben” bedeutet, dass die Versicherung bis zur Klärung eventueller Erbstreitigkeiten nicht ausgezahlt werden kann. Die “Ehefrau” mag im Zeitpunkt des Vertragsschlusses eindeutig sein, führt aber bei Scheidung und neuer Heirat zu Ärger. Sinnvoll und üblich ist ein namentliches, aber widerrufliches Bezugsrecht. Das widerrufliche Bezugsrecht kann während der Vertragslaufzeit jederzeit geändert werden und wird erst mit dem Todesfall unwiderruflich.

Günstiger Beitrag durch fehlenden Sparanteil

Anders als in einer kapitalbildenden Lebensversicherung zahlt der Versicherer die vereinbarte Leistung nur, wenn die Risikoperson während der Vertragslaufzeit stirbt. Im Erlebensfall endet die Versicherung, ohne dass die Versicherungssumme fällig wird. Der Beitrag, der deshalb nur nach dem Sterblichkeitsrisiko berechnet wird, ist nur ein Bruchteil von dem, was für eine kapitalbildende Lebensversicherung fällig ist. Damit eignet sich die Risikolebensversicherung besonders für junge Familien, denen das verfügbare Einkommen für den Aufbau einer Altersvorsorge noch fehlt, die aber zum Beispiel die Schulausbildung und das Studium ihrer Kinder auch für den Fall sichern wollen, dass der berufstätige Vater früh verstirbt.

Sonderform Restschuldversicherung

Eine Risikolebensversicherung wird häufig von Banken als Sicherheit bei der Kreditvergabe gefordert. Besonders beliebt ist sie in Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung, also einer Hypothek oder Grundschuld. Hierfür bieten die Versicherer die Restschuldversicherung an. Dabei handelt es sich um eine Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme nicht über die gesamte Vertragslaufzeit konstant ist, sondern mit der Zeit sinkt. Das Absinken der Versicherungssumme ist der Tilgung des Kredits angepasst, die Summe reicht also zu jeder Zeit aus, um den Kredit abzulösen, wenn das Einkommen durch Tod des Versorgers ausbleibt. Die fallende Versicherungssumme führt entweder von Anfang an zu einem niedrigeren Beitrag, oder der Beitrag fällt proportional zur Versicherungssumme – eine gute Lösung, die den Kunden besonders entgegenkommt, die durch die Raten für den Immobilienkredit ohnehin schon stark belastet sind.