Private Krankenversicherung


Private Krankenversicherung

Grundsätzlich besteht in Deutschland Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für bestimmte Berufsgruppen gilt diese Verpflichtung nicht, und oberhalb festgelegter Einkommensgrenzen haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer privaten Krankheitskosten-Vollversicherung.

Darf ich in die PKV?

Die private Krankenversicherung (PKV) steht im Wesentlichen folgenden Personen offen:

  • Beamten, Richtern, Soldaten und anderen Personen mit Anspruch auf staatliche Beihilfe im Krankheitsfall
  • Selbstständigen und Freiberuflern
  • Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze), diese wird jährlich neu ermittelt und beträgt für 2015 54.900 €
  • Studenten und andere Personen mit geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen

Ist ein Wechsel sinnvoll?

Diese Frage lässt sich nur sehr individuell beantworten. Die Antwort hängt ab von Alter, Gesundheit und der eigenen Lebensplanung. Die Zeiten, in denen die PKV mit niedrigen Beiträgen junge, gesunde Versicherte werben konnten, sind vorbei. Viele Maßnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen haben nur die gesetzlichen Kassen entlastet, die privat Versicherten zahlen die Zeche.

Wer eine private Vollversicherung abschließt, muss sich darüber klar sein, dass er eine langfristige Entscheidung trifft. Die Voraussetzungen füreine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung (GKV) sind streng. Theoretisch kann man den privaten Versicherer wechseln, aber die Möglichkeiten, eine bereits gebildete Alterungsrückstellung mitzunehmen, sind beschränkt. Der neue Versicherer kalkuliert den Beitrag nach dem aktuellen Eintrittsalter und dem aktuellen Gesundheitszustand – wer krank ist, hat keine Chance mehr auf einen neuen Vertrag ohne Risikozuschläge oder Leistungseinschränkungen.

Voller Beitrag für Angehörige und im Rentenalter

Im Gegensatz zur GKV kennt die PKV keine beitragsfreie Familienversicherung. Für jeden Versicherten, auch für Kinder, ist ein Beitrag nach dem individuellen Risiko zu zahlen. Der Beitrag ist auch nicht abhängig vom Arbeitseinkommen, sinkt also nicht, wenn der Versicherte in Rente geht. Wer sich von einem niedrigen Einstiegsbeitrag locken lässt, denkt zu kurzfristig. Die Entscheidung muss zu den finanziellen Verhältnissen und der Lebensplanung, auch für das Alter, passen.

Hervorragende Leistungen nur in der PKV

Neben den Beiträgen verdient die Leistungsseite besonderes Augenmerk: Während die GKV die Leistungen immer weiter beschneidet und auf das medizinisch absolut Notwendige reduziert, genießt der Privatpatient eine umfassende und vertraglich garantierte Versorgung. Kein Gesetz ändert daran etwas, denn der Leistungsumfang ist individuell zwischen Versicherer und Kunden vereinbart. Sinnvoll ist eine Prüfung, welche Leistungen Sie versichern möchten und auf was Sie verzichten können. Unser Tipp: Eine Selbstbeteiligung bringt meist mehr Ersparnis, als sie maximal kostet, denn der Versicherer spart Aufwand für die Regulierung von kleinen Leistungsfällen.