Private Arbeitslosenversicherung


Private Arbeitslosenversicherung

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer im System der deutschen Sozialversicherung. Es gibt sie schon seit 1927, und sie ist eine der großen sozialen Errungenschaften. Sie verhindert nach einer Kündigung materielle Not und sozialen Abstieg während der Zeit, in der man sich um neue Arbeit bemüht. Aber: Das soziale Netz bekommt in Zeiten knapper Staatskassen zunehmend Löcher. Wer sich allein auf die gesetzliche Arbeitslosenversicherung verlässt, kann bei länger andauernder Arbeitslosigkeit sehr schnell zum Sozialfall werden. Private Vorsorge ist deshalb sinnvoll.

Arbeitslosengeld I gibt es meist nur noch für ein Jahr

Selbst wenn sie ihr halbes Leben lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, gibt es das volle Arbeitslosengeld für die meisten Versicherten nur noch ein Jahr lang. Nur wer fünfzig oder älter ist und außerdem mindestens dreißig Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet hat, kann die Leistungen etwas länger beziehen. Nach zwei Jahren ist aber auch für 58-Jährige mit vier oder mehr Jahren Vorversicherungszeit Schluss. Die Chancen, in diesem Alter eine neue Arbeit zu finden, kann sich jeder selbst ausrechnen.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes I orientiert sich am beitragpflichtigen Einkommen vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Davon gibt es üblicherweise 60 % oder immerhin 67 %, falls Kinder vorhanden sind.

Was danach folgt, heißt zwar offiziell Arbeitslosengeld II, ist aber trotz des schön klingenden Namens nichts anderes als die Grundsicherung, besser bekannt als Hartz IV. Die gibt es nur, wenn kein anderes zu verwertendes Vermögen mehr vorhanden ist. Der monatliche Regelsatz beträgt 2015 ganze 399 € – gerade genug zum Leben, leisten kann man sich davon nichts mehr.

Private Versicherungen stocken das Arbeitslosengeld auf

Wer mit höchstens zwei Dritteln seines bisherigen Einkommens wirtschaften muss, läuft Gefahr, in eine Schuldenfalle zu geraten. Nicht alle Verpflichtungen können sofort heruntergeschraubt werden. Kredite sind weiter zu tilgen, Verträge oft erst mit langen Fristen kündbar. Die private Arbeitslosenversicherung greift dieses Problem auf. Viele Anbieter gibt es nicht, und oft gelten erhebliche Einschränkungen bei der Antragsannahme, um nicht genau den Personenkreis zu versichern, der verstärkt von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Leistungen gibt es nur, wenn die Kündigung unverschuldet – also zum Beispiel betriebsbedingt – erfolgt ist und nicht schon unmittelbar bevorstand. Die Angebote unterscheiden sich auch hinsichtlich Zahlungsdauer und Karenzzeiten, etwa wenn die Zahlung erst im vierten Monat der Arbeitslosigkeit beginnt, und in der Frage, ob ein versicherter Betrag zur freien Verfügung steht oder ob es sich beispielsweise um eine Beitragsbefreiung für andere Versicherungen desselben Anbieters handelt. Auch in Kreditverträge kann eine Versicherung integriert sein, die die Raten während der Zeit der Arbeitslosigkeit übernimmt.