KFZ Versicherung


Kfz-Versicherung

Das Auto ist für viele Menschen der größte Vermögenswert, abgesehen vielleicht von einer Immobilie. Ein passender Versicherungsschutz ist deshalb wichtig. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, bei der Kaskoversicherung und anderen Deckungen wie zum Beispiel einem Schutzbrief hat man die freie Wahl, ob und in welchem Umfang das Auto versichert werden soll.

Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung

Wer ein Kraftfahrzeug betreibt, schafft damit eine Gefahr für die Allgemeinheit. So sieht es der Gesetzgeber, und deshalb gibt es besondere Haftungsregeln für den Halter eines Kraftfahrzeugs. Während man üblicherweise nur bei Verschulden – also Vorsatz oder Fahrlässigkeit – haftet, muss der Fahrzeughalter für einen Schaden aus der sogenannten Betriebsgefahr seines Fahrzeugs auch dann aufkommen, wenn ihn kein Verschulden trifft, zum Beispiel wenn ein Unfall durch ein Bremsversagen oder einen geplatzten Reifen passiert. Um Verkehrsopfer auch dann zu schützen, wenn der Unfallverursacher kein Geld hat, ist eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Sie leistet Schadensersatz, wenn berechtigte Forderungen gestellt werden, schützt ihren Kunden aber auch durch Abwehr unberechtigter Ansprüche. Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt Mindestdeckungssummen vor. Die Versicherer bieten durchweg höheren Versicherungsschutz – aus gutem Grund, denn ein Schadenverursacher haftet unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen und auch allem, was er in Zukunft verdienen wird. Personenschäden können angesichts schnell steigender Behandlungs- und Pflegekosten leicht Millionenbeträge erreichen.

Fahrzeugversicherung

Während die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter aufkommt, beschäftigt sich die Fahrzeugversicherung mit Schäden am eigenen Fahrzeug. Besser bekannt ist sie unter dem Namen Kaskoversicherung, eine Bezeichnung aus den Anfängen der Versicherung, die sich vom spanischen Wort für den Schiffsrumpf ableitet. Die Teilkaskoversicherung deckt standardmäßig Gefahren wie Brand, Sturm und andere Elementarereignisse, Diebstahl, Glasbruch und Wildunfälle. Mit einer Vollkaskoversicherung erweitern Sie den Versicherungsschutz auf böswillige Beschädigungen und Unfallschäden. Unser Tipp: Für den, der langjährig schadenfrei unterwegs ist, ist die Vollkaskoversicherung durch den Schadenfreiheitsrabatt kaum teurer als eine Teilkaskoversicherung.

Die Angebote der Versicherer unterscheiden sich gerade in der Fahrzeugversicherung – nicht nur im Preis, sondern auch im Deckungsumfang. Schauen Sie genau hin, bevor Sie ein allzu verlockendes Angebot unterschreiben. Manche Versicherer bieten über mehrere Jahr Neuwertersatz oder bei Gebrauchtwagen eine Kaufpreisentschädigung. Der Versicherungsschutz wird erweitert auf Marderbiss und Folgeschäden daraus, und auch der räumliche Geltungsbereich im Ausland kann sich unterscheiden.

Weitere Versicherungen

Die Kaskoversicherung kann oft für kleines Geld um eine Schutzbrief-Komponente erweitert werden – überlegen Sie, ob Sie sich den Mitgliedsbeitrag für einen Automobilclub möglicherweise sparen können. Die früher recht verbreitete Kraftfahrt-Unfallversicherung hat durch geänderte Gesetze ihre Bedeutung weitestgehend verloren. Investieren Sie das Geld lieber in eine normale Unfallversicherung oder eine zusätzliche Komponente in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, die bei einem Unfall dem Fahrer dieselben Ansprüche gibt wie den anderen Verletzten.