Berufsunfähigkeitsversicherung


Berufsunfähigkeitsversicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die auch junge Menschen beim Start ins Berufsleben abschließen sollten. Sie reißt zwar Einsteigern in die Arbeitswelt mit nicht so üppigem Einkommen ein spürbares Loch ins Portemonnaie, ist aber ihr Geld wert. Außerdem gibt es spezielle Konzepte, die den Beitrag leichter tragbar machen.

Erwerbsminderungsrente ist nicht ausreichend

In den ersten Jahren der Berufstätigkeit sind Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sehr gering oder gar nicht vorhanden. Seit der Neuregelung ab 2001 gilt für die Erwerbsminderungsrente eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Wer noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, gilt zudem gar nicht als erwerbsgemindert, und nur wer keine drei Arbeitsstunden am Tag mehr schafft, kann eine volle Rente bekommen.

Erwerbsunfähigkeit ist nicht Berufsunfähigkeit

Der Begriff der Berufsunfähigkeit kommt im Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung, abgesehen von einigen Übergangsregelungen, gar nicht mehr vor. Das bedeutet: Wer irgendeine Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann, ist nicht erwerbsunfähig. Ein deutlich geringeres Einkommen, ein sozialer Abstieg – all das muss hingenommen werden. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie in einem anderen Beruf überhaupt Arbeit finden würden. Die sogenannte abstrakte Verweisung auf eine mögliche andere Tätigkeit reicht, um Ihnen die Erwerbsminderungsrente zu versagen.

Versicherung gegen Berufsunfähigkeit nur noch privat möglich

Seit der Gesetzesänderung bietet nur noch die private Versicherungswirtschaft einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Maßstab für den Leistungsfall ist nicht die Möglichkeit, irgendeinen Beruf auszuüben, sondern eine Tätigkeit, die dem zuletzt ausgeübten Beruf entspricht. Der soziale Status des Versicherten muss also erhalten bleiben – es kann nicht passieren, dass ein leitender Mitarbeiter für einen Bruchteil seines früheren Einkommens Botengänge oder Pförtnerdienste übernehmen muss.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Gute Versicherungsbedingungen sehen den Verzicht auf eine abstrakte Verweisung vor. Der Versicherte kann also nicht auf eine neue Tätigkeit verwiesen werden, die er de facto gar nicht ausübt. Damit geht das Risiko aus der Arbeitsmarktsituation nicht mehr zu Lasten des Versicherten. Davon zu unterscheiden ist die konkrete Verweisung: Übt der Versicherte einen adäquaten anderen Beruf bereits aus, darf der Versicherer ihn darauf verweisen und die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente einstellen.

Eigenständige Versicherung oder Zusatzbaustein

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht nur als eigenständiger Vertrag, sondern auch als Zusatzklausel zu Lebens- und Rentenversicherungen angeboten. Die Zusatzdeckung garantiert zum Beispiel eine Beitragsfreistellung für die Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit. Der Beitrag hängt vom Beruf ab – Beschäftigte handwerklicher Berufe, zum Beispiel Fliesenleger, haben ein sehr viel höheres Risiko als Büroangestellte. Berufsanfänger zahlen oft in den ersten Jahren einen reduzierten Beitrag.