Altersvorsorge allgemein


Altersvorsorge im Drei-Schichten-Modell

“Die Rente ist sicher.” Kaum ein politisches Zitat wurde in den letzten Jahren so heftig diskutiert wie dieser Satz, der dem damaligen Arbeitsminister Norbert Blüm zugeschrieben wird, allerdings auf die Arbeit einer Werbeagentur für den Bundestagswahlkampf 1986 zurückgeht. Ja, die Rente ist sicher. Die Frage ist aber, ob sie ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu wahren. Die Schreckgespenster Rentenlücke und Altersarmut machen die Runde. Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 wurde eine klare Gliederung in drei Schichten geschaffen und die Notwendigkeit privater Vorsorge unterstrichen.

Erste Schicht: Basisvorsorge

Zur ersten Schicht zählen die gesetzliche Rentenversicherung und die Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke, zum Beispiel die Künstlersozialversicherung und die Beamtenversorgung. Selbstständige und Freiberufler unterliegen keiner Versicherungspflicht bezüglich der Basisvorsorge. Die private Versicherungswirtschaft bietet besonders für diese Berufsgruppe mit der Rürup-Rente ein Produkt der ersten Schicht an. Die Rürup-Rente ist der gesetzlichen Rentenversicherung in wesentlichen Teilen nachgebildet. Renten können frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs bezogen werden und dann lebenslang gezahlt. Die Beiträge sind mit hohen Freibeträgen als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Im Gegenzug sind die späteren Rentenzahlungen steuerpflichtig – der Übergang zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung vollzieht sich schrittweise bis 2040.

Zweite Schicht: Geförderte Zusatzversorgung

Um die Schließung der Lücke zwischen letztem Arbeitseinkommen und Basisrente zu erleichtern, wird die private Zusatzversorgung durch Steuervorteile staatlich gefördert. Die wichtigsten Elemente in der zweiten Schicht sind die betriebliche Altersversorgung (bAV) sowie die Riester-Rente.

Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV. Die Entgeltumwandlung bringt ihm finanzielle Vorteile nicht nur bei der Einkommensteuer, sondern auch bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge. Viele Arbeitgeber fördern die bAV mit attraktiven Zuschüssen. Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Durchführungswege, von denen die Direktversicherung mit über 70 % Marktanteil die größte Bedeutung hat.

Die klassische Riester-Rentenversicherung ist besonders interessant durch staatliche Zulagen, die unmittelbar dem Vertrag gut geschrieben werden. Der Versicherte kann über seinen Versicherer einen Dauer-Zulagenantrag stellen, damit nicht Jahr für Jahr immer wieder Formulare auszufüllen sind. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob der Steuerpflichtige mit Zulagen oder Steuervorteilen besser dasteht und wendet die günstigere Regelung an. Die strengen Anlagevorschriften der Riester-Rente garantieren eine bestimmte Rentenhöhe von Anfang an, allerdings erzielen sicherheitsorientierte Kapitalanlagen üblicherweise nicht so hohe Renditen wie zum Beispiel Fondsprodukte.

Dritte Schicht: Kapitalanlageprodukte

Hierunter fallen private Rentenversicherungen ebenso wie der Vermögensaufbau mit Bankprodukten oder der Erwerb von Immobilien. Die Beitragszahlung zu Rentenversicherungen außerhalb der Rürup- und Riester-Rente wird steuerlich nicht begünstigt, dafür sind aber die späteren Rentenzahlungen nur mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern.