Altersversorgung – Riester Rente


Riester-Rente

Mit den Anstrengungen der Regierung, private Vorsorge zu fördern, die Lücke zwischen letztem Arbeitseinkommen und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen und Altersarmut zu verhindern, entstand im Rahmen des Altersvermögensgesetzes 2002 die Riester-Rente. Im Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge wird sie der zweiten Schicht, der staatlich geförderten Zusatzversorgung, zugerechnet. Sie ist wegen der Zulagen und der Steuerbegünstigung vor allem für Arbeitnehmer interessant.

Anspruch auf Zulage

Ein Anspruch auf Altersvorsorgezulage besteht zunächst für den Kreis der unmittelbar zulageberechtigten Personen. Die Regelungen sind recht komplex, im Wesentlichen sind es alle Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, wenn sie rentenversicherungspflichtig sind. Auch während des Bezugs von Arbeitslosen- und Krankengeld besteht Anspruch auf Riester-Förderung.

Mittelbar zulageberechtigt sind darüber hinaus die Ehe- bzw. Lebenspartner der unmittelbar zulageberechtigten Personen, wenn sie einen kleinen Eigenbeitrag für ihre Riester-Rentenversicherung leisten.

Höhe der Zulage

Die jährliche Grundzulage beträgt 154 € plus 185 € für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Für ab 2008 geboren Kinder werden sogar 300 € jährlich gezahlt. Diese Staffelung macht deutlich, dass die Riester-Rente besonders auf die Förderung der Altersvorsorge von Familien abgestellt ist.

Um die volle Zulage zu erhalten, müssen mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr als Beitrag eingezahlt werden, bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 € im Jahr.

Beitrag zulagen- oder steueroptimiert

Eine Riester-Rente ist aber nicht nur für kinderreiche Familien interessant. Auch ein gut verdienender Single profitiert von der Riester-Rente, weil seine Beiträge bis 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben absetzbar sind. Die Beitragszahlung kann also auf die volle Zulage oder auf einen höchstmöglichen Steuervorteil hin optimiert werden. Das Finanzamt prüft auf Antrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob der Steuerpflichtige mit Zulage oder Steuerabzug besser dasteht und wendet die günstigere Regelung an.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Wer mit Riesterförderung Vermögen aufbauen möchte, ist nicht auf eine klassische private Rentenversicherung festgelegt. Fondsgebundene Rentenversicherungen werden ebenso gefördert wie die wichtigsten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Fondssparpläne und Bankprodukte sind möglich, sie werden allerdings später in Rentenversicherungen umgewandelt, um die lebenslange Zahlung zu garantieren. Ein Zugeständnis an den Kapitalaufbau durch Immobilien ist die Begünstigung von sogenannten Wohnriester-Darlehen und Bausparverträgen.

Teilauszahlung ist erlaubt

Wie bei den geförderten Produkten der Altersvorsorge üblich, ist die Verwendung des angesparten Kapitals weitgehend auf die lebenslange Zahlung einer Leibrente beschränkt. Es gibt aber zwei wichtige Ausnahmen: Neben dem bereits erwähnten Wohnriester-Darlehen zur Förderung eines Eigenheims können bei Rentenbeginn bis zu 30 % des Guthabens als Kapital ausgezahlt werden, ohne dass Zulagen oder Steuerbegünstigung darunter leiden.