Altersversorgung – Rürup-Rente


Die Rürup-Rente

Die nach dem Ökonomen Bert Rürup benannte private Rentenversicherung wurde durch das Alterseinkünftegesetz 2005 eingeführt. Diese Vertragsform wird nach dem Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge der ersten Schicht, also der Basisversorgung zugerechnet. Sie steht damit auf einer Stufe mit der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerken wie etwa der Beamtenversorgung.

Sinnvoll für Selbstständige und Freiberufler

Die Basisrente nach dem Rürup-Modell ist besonders wegen ihrer steuerlichen Förderung attraktiv. Wer in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist, kann hohe Freibeträge für Altersvorsorgeaufwendungen nutzen. Bei Arbeitnehmern sind diese Grenzen oft schon durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgebraucht. Freiberufler und Selbstständige sind dort aber nicht versicherungspflichtig und erhalten deswegen auch keine Förderung für die Riester-Rentenversicherung. Speziell an sie wendet sich die private Rürup-Rentenversicherung.

Nachgelagerte Besteuerung bei hohem Arbeitseinkommen

Die gesetzlichen Regelungen sehen einen stufenweisen Übergang der Rürup-Rente zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung vor. Das bedeutet, dass die Beiträge für die Rentenversicherung im Rahmen der Freibeträge steuerfrei bleiben, die Rentenzahlungen aber später besteuert werden. Mit diesem Modell ist es dem Versicherten möglich, Einkommen aus der Zeit des Berufslebens, in dem wahrscheinlich ein hoher Steuersatz angewendet wird, auf eine Zeit mit weniger steuerpflichtigem Einkommen und entsprechend geringerem Steuersatz zu transferieren. Derzeit – 2015 – sind in der Ansparphase 80 % der Beiträge steuerlich absetzbar, der Anteil steigt in Schritten von zwei Prozentpunkten pro Jahr auf 100 % in 2025. In der Rentenphase entspricht die Besteuerung der Rürup-Rente der in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. In 2015 sind es 70 %, auch hier gelten zunächst Stufen von zwei Prozentpunkten jährlich, ab 2020 dann ein Prozentpunkt, bis im Jahr 2040 die 100 % erreicht sind.

Viele Vorteile, aber wenig Flexibilität

Passend zur Ausgestaltung als Basisversorgung bietet die Rürup-Rente kaum Flexibilität bei der Verwendung des angesparten Kapitals. Ein Kapitalwahlrecht ist ebenso wenig möglich wie Teilauszahlungen. Das Guthaben ist bei vorzeitigem Tod in der Regel auch nicht vererbbar, allerdings bietet die Versicherungswirtschaft für diesen Kundenwunsch Zusatzabsicherungen an.

Der eingeschränkten Verwendbarkeit der Rürup-Rente stehen aber handfeste Vorteile gegenüber. Neben der bereits beschriebenen staatlichen Förderung durch Steuervorteile sind besonders die variable Beitragsgestaltung durch Zuzahlungen und Einmalbeiträge zu erwähnen. In der Kapitalanlage bestehen verschiedene Wahlmöglichkeiten, was die Renditechancen deutlich verbessert. Das Guthaben ist während der Ansparphase vor der Verwertung beim Bezug von Arbeitslosengeld II und vor Pfändung geschützt. Schließlich ist noch die einzigartige Absicherung des biometrischen Risikos der Langlebigkeit herauszustellen – nur die private Rentenversicherung zahlt lebenslang, kein Bankprodukt kann das leisten.

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