Berufsunfähigkeitsversicherung – auf die Gesundheitsfragen kommt es an


Berufsunfähigkeitsversicherung – auf die Gesundheitsfragen kommt es an!

Für Menschen, die im Erwerbsleben stehen, gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Verträgen, die unbedingt schon in jungen Jahren abgeschlossen werden sollten. Vermögenswerte kann man ersetzen, auch wenn man dafür lange arbeiten muss. Die eigene Arbeitskraft ist dagegen unersetzlich. Geht sie durch Krankheit oder Unfall verloren, bedeutet das eine finanzielle Katastrophe und nicht selten sozialen Abstieg für Sie und Ihre Familie. Rechnen Sie einmal zusammen, was selbst bei einer durchschnittlich bezahlten Tätigkeit im Laufe eines Berufslebens zusammenkommt. Ein Büroangestellter mit 2.000 € im Monat kommt in 45 Berufsjahren schon auf mehr als eine Million, Gehaltssteigerungen noch gar nicht mitgerechnet. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein, zumal Sie dort auch einen Verweis auf eine weniger qualifizierte und schlechter bezahlte Tätigkeit akzeptieren müssen.

Zugegeben, bei einem solchen Leistungsumfang und der hohen Zahl von Berufstätigen, die aus Gesundheitsgründen vor dem regulären Rentenalter aus dem Erwerbsleben ausscheiden, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung kein Schnäppchen. Die Versicherer erleichtern aber jungen Menschen den Abschluss durch spezielle Einsteigertarife, bei denen sich Leistung und Beitrag erst später an eine bessere gehaltliche Positionierung anpassen.

  • Vertrauen gegen Vertrauen

Ein Versicherungsvertrag, der ein abstraktes Schutzversprechen zum Gegenstand hat, erfordert besonderes Vertrauen auf beiden Seiten. Im Gesetz und in der Rechtsprechung schlägt sich dieses Vertrauensverhältnis unter anderem in der Forderung nach einer Informationssymmetrie zwischen dem Versicherer und seinem Kunden nieder. Hinter diesem juristischen Fachbegriff verbirgt sich nichts anderes als die Forderung, dass Sie Antragsfragen des Versicherers ehrlich und vollständig beantworten müssen. Wissen Sie von einer Erkrankung, muss der Versicherer darüber auch Bescheid wissen, um einen fairen und dem Risiko entsprechenden Beitrag kalkulieren zu können.

  • Die Bedeutung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Allerdings ist es Sache des Versicherers, Ihnen im Antragsformular die richtigen Fragen zu stellen. Denn nach dem Gesetz müssen Sie nur die Fragen beantworten, die Ihnen in Textform vorliegen. Nehmen Sie dies aber nicht auf die leichte Schulter, denn eine falsche oder unvollständige Beantwortung hat langfristig Folgen. Der Versicherer kann zum Beispiel auch nach Jahren – und auch nach Eintritt des Leistungsfalls – noch vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass Sie unter Umständen kein Geld erhalten.

Geben Sie sich nicht damit zufrieden, dass Sie mit dem Vermittler locker über die Antragsfragen plaudern und dieser dann Angaben in einen Computer tippt, die Sie nicht nachvollziehen können. Sie unterschreiben den Antrag und sind damit auch verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antworten. Prüfen Sie, was Sie unterschreiben, und geben Sie im Zweifel auch eine Erkrankung oder einen Arztbesuch an, der Ihnen unwichtig erscheint.

  • Die Rolle des Ombudsmanns

Ergibt sich im Leistungsfall eine Meinungsverschiedenheit zwischen Ihnen und dem Versicherer, die sich nicht so einfach klären lässt, müssen Sie nicht gleich zum Anwalt. Es gibt eine für Sie kostenlose Schlichtungsstelle, den Versicherungsombudsmann. Seit 2008 ist das Professor Dr. Günter Hirsch, einer der profiliertesten Richter in Deutschland. Er ist nicht allein für die Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig, sondern für alle Versicherungszweige. Nur für die private Kranken- und Pflegeversicherung gibt es den PKV-Ombudsmann als spezialisierten Schlichter. Für den Versicherer ist die Entscheidung des Ombudsmanns bis zu einem strittigen Betrag von 10.000 € verbindlich. Sie können dagegen immer noch vor Gericht gehen, wenn Sie die Erläuterungen, die der Ombudsmann Ihnen gibt, nicht überzeugen.

Damit aber kein falscher Eindruck entsteht: Die weit überwiegende Zahl der Versicherungsfälle geht ohne jeglichen Ärger über die Bühne. Rund 12.000 Eingaben an den Ombudsmann, die sich nicht nur auf Leistungen, sondern auch auf Vertragsangelegenheiten beziehen, sind im Verhältnis zu rund 400 Millionen Verträgen, die in Deutschland bestehen, verschwindend wenig.

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